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   VGH Bayern, 11.05.2009 - 21 CS 09.520   

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VGH Bayern, 11.05.2009 - 21 CS 09.520 (https://dejure.org/2009,39002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2009 - 21 CS 09.520 (https://dejure.org/2009,39002)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2009 - 21 CS 09.520 (https://dejure.org/2009,39002)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Ungültigkeitserklärung und Einziehung des Jagdscheins; Regelvermutung der Unzuverlässigkeit; rechtskräftige Verurteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06

    Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 21 CS 09.520
    Bei der Prüfung, ob die Regelvermutung entkräftet werden könnte, sind nur tatbezogene Umstände zu berücksichtigen, so sie die abgeurteilten Verfehlungen ausnahmsweise in einem derart milden Licht erscheinen lassen könnten, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers im Regelfall begründeten Zweifel an der Zuverlässigkeit im konkreten Fall nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH BW vom 13.4.2007 NJW 2007, 2346).
  • VGH Bayern, 29.01.2008 - 19 CS 07.2916

    Jagdrecht/Vorl. Rechtsschutz; Entzug des Jagdscheins; fehlende Auseinandersetzung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2009 - 21 CS 09.520
    Damit wird jedoch grundsätzlich nicht die gesetzgeberische Entscheidung in Frage gestellt, wonach es nicht auf einen waffenrechtlichen Bezug der Straftat ankommt, sondern die Begehung vorsätzlicher Straftaten grundsätzlich ein gewichtiges Indiz dafür ist, dass es dem Waffenbesitzer an der erforderlichen Fähigkeit oder Bereitschaft fehlt, auch mit Waffen gewissenhaft umzugehen (vgl. BayVGH vom 29.1.2008 Az. 19 CS 07.2916 ).
  • VG München, 05.01.2018 - M 7 S 17.4507

    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit wegen strafgerichtlicher

    Dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 4 m.w.N.; dieser Entscheidung liegt ebenfalls eine Regelunzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG aufgrund einer Verurteilung nach § 266a Abs. 1 StGB zugrunde).

    Allein dass er insoweit in der Vergangenheit nicht auffällig wurde, vermag dies nicht zu relativieren (vgl. dazu auch BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 6).

    Inhaltlich folgt die Ungültigerklärung und Einziehung des Jagdscheins dem waffenrechtlichen Widerruf, zumal im Jagdrecht kein anderer Zuverlässigkeitsmaßstab (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Alt. 1 BJagdG) gilt, weil § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG auf § 5 WaffG verweist (BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 4).

  • VG München, 18.03.2020 - M 7 S 20.623

    Widerruf waffen- und jagdrechtlicher Erlaubnisse

    Dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 juris - Rn. 4 m.w.N.).

    Dass der Kläger in der Vergangenheit straf- oder waffenrechtlich nicht auffällig wurde, ändert daran nichts (vgl. dazu BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 6).

  • VG München, 07.02.2018 - M 7 S 17.4490

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Verurteilung in Form einer

    § 5 WaffG bzw. im Umkehrschluss zu § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG u.a. zu versagen, wenn eine Person nicht die erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzt (vgl. zur Versagung bzw. Einziehung eines Jagdscheins i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 BJagdG aufgrund waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit auch BayVGH, B. v. 29.4.2016 - 21 CS 16.169 - juris Rn. 10 und BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - a.a.O. Rn. 4).
  • VG München, 22.01.2021 - M 7 K 20.432 511

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des

    Dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 juris - Rn. 4 m.w.N.).

    Dass der Kläger in der Vergangenheit straf- oder waffenrechtlich nicht auffällig wurde, ändert daran nichts, da die Prüfung des Ausnahmefalls in erster Linie tatbezogen erfolgt und bereits eine einzige Verurteilung die Regelvermutung begründet (vgl. dazu BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 6).

  • VGH Bayern, 16.07.2009 - 21 CS 09.902

    Jagdschein; Ungültigerklärung und Einziehung; aggressives Verhalten gegenüber

    Mit der Anfügung des § 17 Abs. 1 Satz 2 BJagdG durch das am 1. April 2003 in Kraft getretene Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl I, S. 3970) hat der Gesetzgeber den Bezug zu der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung gemäß den §§ 5 und 6 WaffG hergestellt und eine bisherige Privilegierung der Jäger gegenüber anderen Waffenbesitzern beseitigt (vgl. BayVGH vom 11.5.2009 Az. 21 CS 09.520).
  • VG Saarlouis, 15.12.2009 - 1 K 50/09

    Zwingender Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse gem. § 5 Abs. 1 Nr. 1 b WaffG

    Welche vorsätzliche Straftat zu der Verurteilung des Klägers zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr geführt hat, ist daher ohne jeglichen Belang (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschlüsse vom 14.07.2009 - 21 CS 09.1523 und vom 11.05.2009 - 21 CS 09.520; beide zitiert nach juris).
  • VG München, 19.12.2017 - M 7 S 17.4278

    Verbot von Besitz und Erwerb erlaubnispflichtiger sowie erlaubnisfreier Waffen

    Schon aus den eben zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c WaffG erörterten - und auch tatbezogenen (vgl. dazu BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 4) - Umständen wird deutlich, dass beim Antragsteller keinerlei Anhaltspunkte zu erkennen sind, welche die Regelvermutung widerlegen könnten.
  • VG Münster, 05.03.2010 - 1 L 106/10

    Klage gegen Einzug des Waffenscheins

    14/7758, S. 54; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2007 - 20 A 1881/07 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 11. Mai 2009 - 21 CS 09.520 -, juris.
  • VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425

    Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme

    Dabei ist die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 02.11.2021 - M 7 S 21.2937

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen - einstweiliger Rechtsschutz

    Dabei ist auch die Schwere der konkreten Verfehlung zu würdigen, zum Beispiel dahin, ob sie lediglich Bagatellcharakter hat sowie die Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2009 - 21 CS 09.520 juris - Rn. 4 m.w.N.).
  • VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.1828

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Trunkenheitsfahrt

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